Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2018 -
1 BvF 1/13 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
- 1.
- § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB), eingeführt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 15. März 2012 (Bundesgesetzblatt I Seite 476), ist insofern mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, als die dort angeordnete Veröffentlichung nicht zeitlich begrenzt ist.
- 2.
- Zur Abwendung der Nichtigkeit der Regelung obliegt es dem Gesetzgeber, bis zum 30. April 2019 eine Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen.
- 3.
- Bis zu einer solchen Neuregelung, längstens aber bis zum 30. April 2019, darf die angegriffene Vorschrift nach Maßgabe der Gründe weiter angewandt werden.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.