Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (4. NSGBefVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.06.2018 BGBl. I S. 886 (Nr. 23); Geltung ab 06.07.2018
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Satz 3 des Bundeswasserstraßengesetzes, der zuletzt durch Artikel 522 Nummer 2 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:



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