Artikel 14 - Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze (EUProspVOAnpG k.a.Abk.)

Artikel 14 Inkrafttreten



(1) Die Artikel 1, 2, 5 und 8 Nummer 10 sowie die Artikel 9 und 13 treten am 21. Juli 2018 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Juli 2018.



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