Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (PartGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Europawahlgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Juli 2018 EuWG § 28

§ 28 Absatz 1 des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3749) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Angabe „0,70 Euro" durch die Wörter „den in § 18 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Parteiengesetzes genannten und nach § 18 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes erhöhten Betrag" ersetzt.

2.
In Satz 2 wird die Angabe „0,85 Euro" durch die Wörter „den in § 18 Absatz 3 Satz 2 des Parteiengesetzes genannten und nach § 18 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes erhöhten Betrag" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 PartGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PartGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 3 BWahlGuaÄndG Änderung des Europawahlgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1116 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt ...


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