Zitierungen von § 38a EIGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38a EIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EIGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 EIGV Übergangsvorschriften (vom 24.06.2020)
... 31 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/796 in vollem Umfang interoperabel sind. (4) § 38a ist erstmals ab dem 16. Juni 2021 anzuwenden. (5) Fahrzeuge, denen aufgrund ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... eines Fahrzeugs in das Fahrzeugeinstel- lungsregister § 38a Absatz 2 EIGV 60 Euro 7.25 Einstellung von bis zu 10 Fahrzeugen ... von bis zu 10 Fahrzeugen gleicher Bauart in das Fahrzeugeinstellungsregister § 38a Absatz 2 EIGV 40 Euro je Fahrzeug 7.26 Einstellung von 11 bis zu ... von 11 bis zu 100 Fahrzeugen gleicher Bauart in das Fahrzeugeinstellungsregister § 38a Absatz 2 EIGV 35 Euro je Fahrzeug 7.27 Einstellung von über ... von über 100 Fahrzeugen gleicher Bauart in das Fahrzeugeinstellungsregister § 38a Absatz 2 EIGV 30 Euro je Fahrzeug 7.28 Änderung und ... Antrags- verfahrens für gleichartige Fahrzeuge in beliebiger Anzahl § 38a Absatz 2 EIGV 12 Euro je Fahrzeug; höchstens 7.000 Euro je Antrag  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
Artikel 2 ESiVEV Änderung der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung
... Fahrzeuge und Fahrzeugkennzeichnung § 38 Fahrzeugeinstellungsregister § 38a Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister § 39 Fahrzeugkennzeichnung ... Genehmigung für das Inverkehrbringen." 22. Nach § 38 wird folgender § 38a eingefügt: „§ 38a Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister ... 22. Nach § 38 wird folgender § 38a eingefügt: „ § 38a Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister (1) Das Eisenbahn-Bundesamt hat in das ... 31 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/796 in vollem Umfang interoperabel sind. (4) § 38a ist erstmals ab dem 16. Juni 2021 anzuwenden. (5) Fahrzeuge, denen aufgrund der ...
Artikel 3 ESiVEV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... eines Fahrzeugs in das Fahr- zeugeinstellungsregister § 38 Abs. 2 oder § 38a Abs. 2 EIGV 50 Euro 7.22 Einstellung von bis zu 10 ... glei- cher Bauart in das Fahrzeugeinstellungsre- gister § 38 Abs. 2 oder § 38a Abs. 2 EIGV 35 Euro je Fahrzeug 7.23 Einstellung ... gleicher Bauart in das Fahrzeugeinstellungs- register § 38 Abs. 2 oder § 38a Abs. 2 EIGV 30 Euro je Fahrzeug 7.24 Einstellung ... glei- cher Bauart in das Fahrzeugeinstellungsre- gister § 38 Abs. 2 oder § 38a Abs. 2 EIGV 25 Euro je Fahrzeug 7.25 Änderung ... gleichar- tige Fahrzeuge in beliebiger Anzahl § 38 Abs. 3 oder 4 oder § 38a Abs. 2 EIGV 10 Euro je Fahrzeug; höchstens 5.000 Euro je Antrag  ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... eines Fahrzeugs in das Fahr- zeugeinstellungsregister § 38 Abs. 2 oder § 38a Abs. 2 EIGV 50 Euro 7.22 Einstellung von bis zu 10 ... glei- cher Bauart in das Fahrzeugeinstellungsre- gister § 38 Abs. 2 oder § 38a Abs. 2 EIGV 35 Euro je Fahrzeug 7.23 Einstellung von ... gleicher Bauart in das Fahrzeugeinstellungs- register § 38 Abs. 2 oder § 38a Abs. 2 EIGV 30 Euro je Fahrzeug 7.24 Einstellung von ... glei- cher Bauart in das Fahrzeugeinstellungsre- gister § 38 Abs. 2 oder § 38a Abs. 2 EIGV 25 Euro je Fahrzeug 7.25 Änderung ... gleichar- tige Fahrzeuge in beliebiger Anzahl § 38 Abs. 3 oder 4 oder § 38a Abs. 2 EIGV 10 Euro je Fahrzeug; höchstens 5.000 Euro je Antrag ...


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