Artikel 3 - Dreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (13. ERErluÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.07.2018 BGBl. I S. 1270 (Nr. 29); Geltung ab 11.08.2018
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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 11. August 2018 TEIV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung vom 5. Juli 2007 (BGBl. I S. 1305), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Mai 2016 (BGBl. I S. 1225) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. August 2018.



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