§ 1 - Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
Erster Abschnitt Anwendungsbereich
§ 1
Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.
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