Zitierungen von § 9 GDBNDVerfSchVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 GDBNDVerfSchVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GDBNDVerfSchVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 68 GDBNDVerfSchVDV Prüfungskommissionen der mündlichen Abschlussprüfung (vom 01.01.2023)
... für die Dauer von fünf Jahren. Wiederbestellung ist zulässig. § 9 Absatz 1 gilt entsprechend. (2) In die Prüfungskommission für die Fachrichtung ...


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