Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien (ChemVerbotsNeuRVB k.a.Abk.)

B. v. 14.09.2018 BGBl. I S. 1389 (Nr. 32); Geltung ab 27.01.2017

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 27. Januar 2017 ChemVerbotsNeuRV Artikel 1, ChemVerbotsV Anlage 1

Die Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien vom 20. Januar 2017 (BGBl. I S. 94) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 ist in Anlage 1 (zu § 3) Eintrag 2 Spalte 2 Satz 1 Nummer 4 die Angabe „µk/kg" durch die Angabe „µg/kg" zu ersetzen.



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