Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.04.2019 aufgehoben

Eingangsformel - Vierte Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes (4. ErdölFV k.a.Abk.)

V. v. 24.10.2018 BAnz AT 25.10.2018 V1
Geltung ab 26.10.2018 bis 26.04.2019; FNA: 754-24-1 Energieversorgung

Eingangsformel



Auf Grund § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74), das zuletzt durch Artikel 127 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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