Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung (1. PStVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 73 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:



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