Das
Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz vom
27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2394), das zuletzt durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2085) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 06.12.2020
- 1.
- § 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren im Bereich der Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde."
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 2.
- Dem § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Für vor dem 6. Dezember 2020 eingereichte Pläne wird das Anhörungsverfahren von den Ländern fortgeführt."
Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
G. v. 16.03.2020 BGBl. I S. 501