Artikel 1 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (VersVermVEV 2018 k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2483, 2019 BGBl. I S. 411 (Nr. 46)
Geltung ab 20.12.2018
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Artikel 1 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung


Artikel 1 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Dezember 2018 VersVermV

(gesamter Text siehe Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)


Text in der Fassung der Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb B. v. 1. April 2019 BGBl. I S. 411 m.W.v. 20. Dezember 2018

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Frühere Fassungen von Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.12.2018 (03.04.2019)Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb
vom 01.04.2019 BGBl. I S. 411

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 VersVermVEV 2018 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersVermVEV 2018 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb
B. v. 01.04.2019 BGBl. I S. 411
Berichtigung VersVermVEV2018Ber
... Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483) ist wie folgt zu berichtigen: In § 9 ...


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