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Synopse aller Änderungen der WpAV am 26.06.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 26. Juni 2017 durch Artikel 13 des GwGEG 2017 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der WpAV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

WpAV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.06.2017 geltenden Fassung
WpAV n.F. (neue Fassung)
in der am 26.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
    § 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anzeige von Verdachtsfällen
    § 2 Inhalt der Anzeige
    § 3 Art und Form der Anzeige
Abschnitt 3 Veröffentlichung und Mitteilung von Informationen, Insiderverzeichnisse
    Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
       § 3a Art der Veröffentlichung von Informationen
       § 3b Sprache der Veröffentlichung
       § 3c Mitteilung der Veröffentlichung
    Unterabschnitt 2 Veröffentlichung und Mitteilung von Insiderinformationen
       § 4 Inhalt der Veröffentlichung
       § 5 Art der Veröffentlichung
       § 5a Mitteilung der Veröffentlichung
       § 6 Berechtigte Interessen für eine verzögerte Veröffentlichung
       § 7 Gewährleistung der Vertraulichkeit während der Befreiung von der Veröffentlichungspflicht
       § 8 Inhalt der Mitteilung
       § 9 Art und Form der Mitteilungen
    Unterabschnitt 3 Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften
       § 10 Inhalt der Mitteilung
       § 11 Art und Form der Mitteilung
       § 12 Inhalt der Veröffentlichung
       § 13 Art der Veröffentlichung
       § 13a Mitteilung der Veröffentlichung
    Unterabschnitt 4 Insiderverzeichnis
       § 14 Inhalt des Verzeichnisses
       § 15 Berichtigung
       § 16 Aufbewahrung und Vernichtung
    Unterabschnitt 5 Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils
       § 17 Inhalt der Mitteilung
       § 17a Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
       § 18 Art, Form und Sprache der Mitteilung
       § 19 Inhalt und Format der Veröffentlichung
       § 20 Art und Sprache der Veröffentlichung
       § 21 Mitteilung der Veröffentlichung
    Unterabschnitt 6 Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten
       § 22 Art und Sprache der Veröffentlichung
       § 23 Mitteilung der Veröffentlichung
       § 24 Verfügbarkeit der Finanzberichte und Zahlungsberichte
    Unterabschnitt 7 Wahl des Herkunftsstaates
       § 25 Art der Veröffentlichung
    Unterabschnitt 8 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben
       § 26 Art, Sprache und Mitteilung der Veröffentlichung
Abschnitt 4 Inkrafttreten
    § 27 Inkrafttreten
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    Anlage (zu § 17 Absatz 1 bis 3) Stimmrechtsmitteilung
(Text neue Fassung)

    Anlage (zu § 17 Absatz 1 bis 3) Stimmrechtsmitteilung *)
vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage (zu § 17 Absatz 1 bis 3) Stimmrechtsmitteilung




Anlage (zu § 17 Absatz 1 bis 3) Stimmrechtsmitteilung *)


Stimmrechtsmitteilung Seite 1 (BGBl. 2016 I S. 1569)


Stimmrechtsmitteilung Seite 2 (BGBl. 2016 I S. 1570)


Stimmrechtsmitteilung Seite 3 (BGBl. 2016 I S. 1571)


vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.: In den Vordrucken nicht konsolidierte Änderungen:

- Artikel 13 G. v. 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822): In Nummer 3 werden nach dem Wort 'Name' die Wörter 'sowie bei natürlichen Personen Geburtsdatum' eingefügt.