Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2021 aufgehoben

Artikel 1 - Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und zur Anpassung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes (ZustÜbBMJVV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2659 (Nr. 48); aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Geltung ab 03.12.2018; FNA: 402-41-4 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Artikel 1 Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz



Die Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz") (ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2018/302 (ABl. L 60I vom 2.3.2018, S. 1) geändert worden ist, wird für die als Nummer 22 in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 aufgenommene Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 60I vom 2.3.2018, S. 1; L 66 vom 8.3.2018, S. 1) auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übertragen.



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