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§ 1 - Benannte Betreiber-Zulassungsverordnung (PostBetrZuV k.a.Abk.)

V. v. 01.07.2019 BGBl. I S. 904 (Nr. 24)
Geltung ab 05.07.2019; FNA: 901-5-5-1 Postwesen

§ 1 Zielbestimmung und Anwendungsbereich



(1) 1Mit dieser Verordnung soll Unternehmen der Zugang zu dem universellen Postgebiet, das durch die Mitgliedsländer des Weltpostvereins gebildet wird, ermöglicht werden. 2Voraussetzung hierfür ist die Zulassung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) und die Benennung als „Benannter Betreiber" bei dem Weltpostverein durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

(2) Diese Verordnung regelt die Zulassung von Unternehmen zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten für die Bundesrepublik Deutschland, die sich für eine Postverwaltung im Verhältnis zu den Benutzern und zu anderen Postverwaltungen aus dem Weltpostvertrag (ausgenommen Artikel 6) nebst Schlussprotokoll sowie den dazugehörigen Ergänzenden Bestimmungen und deren Schlussprotokollen ergeben.

 
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Zitierungen von § 1 Benannte Betreiber-Zulassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PostBetrZuV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostBetrZuV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PostBetrZuV Erteilung der Zulassung
... erteilt. Der Antragsteller hat bei Beantragung anzugeben, ob die Zulassung nach § 1 für die Dienste Briefpost und Postpakete beantragt wird oder der Zulassungsantrag auf einen ... rechtfertigen, dass der Antragsteller für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach § 1 in Bezug auf die dort genannten Vertragswerke nicht die erforderliche Leistungsfähigkeit, ... 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach § 1 die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet würde. (5) ... dass ihm die für den Aufbau und den Betrieb der zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach § 1 erforderlichen Produktionsmittel für den nach Absatz 1 Satz 2 beantragten Umfang zur ... wer die Gewähr dafür bietet, dass die bei der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach § 1 tätigen Personen über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten ... Leistungsfähigkeit und Fachkunde vorzulegen sind. (6) Die wesentlichen Rechte nach § 1 umfassen insbesondere 1. den Zugang zum und die Einbindung in das universelle ... der deutschen Delegation beim Weltpostverein. (7) Die wesentlichen Pflichten nach § 1 umfassen insbesondere 1. die Unterbreitung diskriminierungsfreier Angebote des ...
§ 4 PostBetrZuV Mitteilungspflichten und Veröffentlichung
... Das zugelassene Unternehmen hat die Aufnahme der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach § 1 innerhalb eines Monats der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.  ... mitzuteilen. (2) Beabsichtigt das zugelassene Unternehmen die Rechte und Pflichten nach § 1 zukünftig nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang wahrzunehmen, hat es die ...