Artikel 14 - Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SoMiBG k.a.Abk.)

Artikel 14 Änderung des Mindestlohngesetzes


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juli 2019 MiLoG § 21

§ 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 werden nach den Wörtern „§ 5 Absatz 1 Satz 1" die Wörter „Nummer 1 oder 3" eingefügt.

2.
In Nummer 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Wörter „Satz 1 Nummer 2" ersetzt.

3.
In Nummer 3 wird die Angabe „Absatz 3" durch die Angabe „Absatz 5" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 14 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 SoMiBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoMiBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1055; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 9 SozSchPG II Änderung des Mindestlohngesetzes
... Absatz 4 Satz 1 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066 ) geändert worden ist, wird folgender Satz eingefügt: „Die Teilnahme an ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed