Berichtigung der Zwölften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (12. GGRVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 18.11.2019 BGBl. I S. 1744 (Nr. 41); Geltung ab 01.01.2019
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2019 12. GGRVÄndV Artikel 1, GGVSee

Die Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1472) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 1 ist nach Buchstabe n folgender Buchstabe o anzufügen:

 
„o)
Die Nummern 22 und 23 werden die Nummern 21 und 22."

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Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag Gudula Schwan



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