Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 21 MFFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 MFFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MFFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 MFFPrV Gliederung des Prüfungsteils
... Prüfungsteil besteht aus 1. einem schriftlichen Teil nach den §§ 15 bis 24 und 2. einer Projektarbeit nach § ...
§ 15 MFFPrV Schriftlicher Teil
... einer Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation" nach § 21 . Die Situationsaufgaben sollen jeweils auch Inhalte aus dem Prüfungsteil ... die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation" nach § 21 mindestens 240 Minuten. (3) Beide Situationsaufgaben sollen insgesamt nicht mehr als 10 ...
§ 27 MFFPrV Bewerten der Prüfungsleistungen und der Projektarbeit
... Situationsaufgabe nach § 17, 2. die schriftliche Situationsaufgabe nach § 21 und 3. die Bestandteile der Projektarbeit: a) schriftliche Hausarbeit nach ...
§ 28 MFFPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
... nach § 17 mit 15 Prozent, b) die Bewertung für die Situationsaufgabe nach § 21 mit 15 Prozent und c) die Bewertung für die Projektarbeit nach § 25 mit 40 ...
Anlage 2 MFFPrV (zu § 29) Zeugnisinhalte
... in Punkten und als Note, c) Benennung der schriftlichen Situationsaufgabe nach § 21 und Bewertung in Punkten und als Note, d) Benennung der Projektarbeit nach § 25 ...
Anzeige