§ 1 - Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen (WaStrGAnlErmV k.a.Abk.)

V. v. 31.03.1970 BGBl. I S. 315; zuletzt geändert durch Artikel 23 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 11.04.1970; FNA: 940-9-3-2 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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§ 1


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach § 46 Nr. 1 WaStrG über die Regelung des Betriebs von Anlagen zu erlassen.


Text in der Fassung des Artikels 23 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 2. Juni 2016 BGBl. I S. 1257, 1728 m.W.v. 4. Juni 2016

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Frühere Fassungen von § 1 Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.06.2016Artikel 23 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WaStrGAnlErmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaStrGAnlErmV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Schutz- und Sicherheitshafenverordnung (SchSiHafV)
V. v. 06.01.2017 BAnz AT 17.01.2017 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.09.2019 BAnz AT 16.10.2019 V1
Sonstige
Verordnung zur Änderung der Schutz- und Sicherheitshafenverordnung
V. v. 30.09.2019 BAnz AT 16.10.2019 V1
Verordnung zur Änderung der Schutz- und Sicherheitshafenverordnung und der Schleusenbetriebsverordnung
V. v. 30.04.2019 BAnz AT 15.05.2019 V1
Zehnte Verordnung zur Änderung der Schutz- und Sicherheitshafenverordnung
V. v. 31.03.2015 BAnz AT 08.04.2015 V1
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 23 WSVZuAnpV Änderung der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen
...  In § 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach ...


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