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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EMobStFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMobStFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 52 ...
Artikel 39 EMobStFG Inkrafttreten (vom 17.12.2020)
... der Absätze 2 bis 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 , 12, 15, 33, 35 und 37 treten am 1. Januar 2020 in Kraft. (3) Die Artikel 3, 34, 36 und ... Die Artikel 5, 7, 9 und 13 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (7) Die Nummer 5 des Artikels 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission durch Beschluss festgestellt ... Europäische Kommission durch Beschluss festgestellt hat, dass die Regelungen der Nummer 5 des Artikels 2 entweder keine Beihilfen oder mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen darstellen. Der Tag des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... 2018 festgesetzte Zinsen im Sinne der Vorschrift. § 4 Absatz 10 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist erstmals anzuwenden auf nach dem 31. Dezember 2019 durchgeführte Übernachtungen im ... getätigten Bauanzeige hergestellt werden. (15b) § 7c in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist für nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2031 angeschaffte neue ... 31. Dezember 2004 entrichtet wurde. (18a) § 10b Absatz 1 Satz 8 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist erstmals auf Mitgliedsbeiträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 gezahlt ... eingelegt werden. (25a) § 17 Absatz 2a in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist erstmals für Veräußerungen im Sinne von § 17 Absatz 1, 4 oder 5 nach dem ... besteuert wurde. (40a) § 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 ... abgeschlossen werden. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe c in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember ... (44) § 44 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2a in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember ...
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