Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Rauchtabak (Tabakwaren) unterliegen im Steuergebiet der Tabaksteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der
Abgabenordnung.