Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- 1.
- Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
- 2.
- Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
- 3.
- Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
- 4.
- Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
- 5.
- Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
§ 12 GepBetrWFV Mündlicher Prüfungsteil ... (4) Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle Handlungsbereiche nach § 4 , wobei der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich nach § 4 Nummer 5 liegen soll. (5) ... umfasst alle Handlungsbereiche nach § 4, wobei der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich nach § 4 Nummer 5 liegen soll. (5) Der mündliche Prüfungsteil soll nicht länger als 45 ...