Das
Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- (aufgehoben)
- 2.
- In § 3 Nummer 6 Satz 2 wird das Wort „Bundesversorgungsgesetz" durch die Wörter „Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- 3.
- § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
- „f)
- Krankengeld der Sozialen Entschädigung oder Übergangsgeld nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch,".
- 4.
- In § 33b Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes" durch die Wörter „Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.
- 5.
- (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250