Artikel 33 - Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG k.a.Abk.)

G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652 (Nr. 50); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.2024, abweichend siehe Artikel 60
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Artikel 33 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung


Artikel 33 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 RSAV § 4

Die Risikostruktur-Ausgleichsverordnung vom 3. Januar 1994 (BGBl. I S. 55), die zuletzt durch Artikel 6a des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2562) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
(aufgehoben)

2.
In § 4 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 19 des Bundesversorgungsgesetzes," durch die Wörter „§ 60 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

3.
(aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 10a Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) G. v. 22. März 2020 BGBl. I S. 604 m.W.v. 1. April 2020

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Frühere Fassungen von Artikel 33 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2020Artikel 10a Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)
vom 22.03.2020 BGBl. I S. 604

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 33 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 33 SozERG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SozERG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)
G. v. 22.03.2020 BGBl. I S. 604
Artikel 10a GKV-FKG Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Artikel 33 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 2 ...


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