Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank AG als Postnachfolgeunternehmen (PBNUBestVIB k.a.Abk.)

B. v. 27.05.2020 BGBl. I S. 1208 (Nr. 26); Geltung ab 15.05.2020
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Bekanntmachung ändert mWv. 15. Mai 2020 PBNUBestV § 3

Nach § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank AG als Postnachfolgeunternehmen vom 17. März 2020 (BGBl. I S. 523) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verordnung mit der Eintragung der Verschmelzung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG auf die Deutsche Bank AG in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank AG am 15. Mai 2020 in Kraft getreten ist.

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