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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank AG als Postnachfolgeunternehmen (PBNUBestVIB k.a.Abk.)

B. v. 27.05.2020 BGBl. I S. 1208 (Nr. 26); Geltung ab 15.05.2020
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 15. Mai 2020 PBNUBestV § 3

Nach § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank AG als Postnachfolgeunternehmen vom 17. März 2020 (BGBl. I S. 523) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verordnung mit der Eintragung der Verschmelzung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG auf die Deutsche Bank AG in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank AG am 15. Mai 2020 in Kraft getreten ist.


Schlussformel



Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Klas

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