Artikel 258 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 (Nr. 29); Geltung ab 27.06.2020, abweichend siehe Artikel 361
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Artikel 258 Änderung des Mineralöldatengesetzes


Artikel 258 ändert mWv. 27. Juni 2020 MinÖlDatG § 5

(754-8)

In § 5 Absatz 2 des Mineralöldatengesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2353), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2874) geändert worden ist, werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt.



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