Artikel 353 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 (Nr. 29); Geltung ab 27.06.2020, abweichend siehe Artikel 361
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Artikel 353 Änderung des Gesetzes der Änderung des Abkommens vom 4. Dezember 1991 zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa



In den Artikeln 2 und 3 des Gesetzes der Änderung des Abkommens vom 4. Dezember 1991 zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa vom 11. September 2002 (BGBl. 2002 II S. 2466) werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt.



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