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Anlage 2 - Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV)
V. v. 12.02.2002 BGBl. I S. 671, 1019; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 103
Geltung ab 01.07.2002; FNA: 310-4-9 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Geltung ab 01.07.2002; FNA: 310-4-9 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Anlage 2 (zu § 1 Nummer 2)

Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung V. v. 31. März 2025 BGBl. 2025 I Nr. 103 m.W.v. 1. August 2025
Frühere Fassungen von Anlage 2 ZustVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2025 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung vom 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 103 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 ZustVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ZustVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZustVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ZustVV Vordrucke (vom 01.01.2022)
... nach § 182 Abs. 1 und 2 der Zivilprozessordnung (Zustellungsurkunde), 2. der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Briefumschlag nach § 176 Absatz 2 der Zivilprozessordnung ...
§ 2 ZustVV Zulässige Abweichungen
... Umschlag nicht. (3) Im Übrigen sind folgende Abweichungen von den in den Anlagen 1 bis 4 bestimmten Vordrucken zulässig: 1. Berichtigungen, die auf einer ...
§ 3 ZustVV Übergangsregelung (vom 01.08.2025)
... Vordrucke nach den Anlagen 1 und 2 jeweils in der bis einschließlich 31. Juli 2025 geltenden Fassung können bis ...
Zitat in folgenden Normen
Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung
V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 103
Anhang 2. ZustVVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2
... Muster Zustellungsurkunde Seite 2 (BGBl. 2025 I Nr. 103 S. 4)] Anlage 2 (zu § 1 Nummer 2) [image:2025/2025I103_5.gif|Abb. Muster Innerer Umschlag, Vorder- ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung
V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 103
Artikel 1 2. ZustVVÄndV Änderung der Zustellungsvordruckverordnung
... „§ 3 Übergangsregelung Die Vordrucke nach den Anlagen 1 und 2 jeweils in der bis einschließlich 31. Juli 2025 geltenden Fassung können bis ... einschließlich 31. Juli 2026 weiterverwendet werden." 2. Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...
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