Artikel 4 - Verordnung zur Novellierung des Fertigpackungsrechts (FPackVEV k.a.Abk.)

V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504 (Nr. 55); Geltung ab 01.12.2020, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 4 Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung


Artikel 4 ändert mWv. 1. Dezember 2020 LMIDV § 4, § 5, § 6

Die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 5 wird aufgehoben.

2.
§ 5 Absatz 1 Nummer 5 wird aufgehoben.

3.
In § 6 Absatz 4 Nummer 2 werden die Wörter „Nummer 5 Satzteil vor dem zweiten Halbsatz," gestrichen.



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