Artikel 1 - Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht (BKrFQNeuRG k.a.Abk.)

G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2575 (Nr. 56); Geltung ab 02.12.2020, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 1 Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 2. Dezember 2020 BKrFQG

(gesamter Text siehe Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BKrFQNeuRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKrFQNeuRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel BKrFQNeuRG *
... hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: --- * Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/645 des Europäischen Parlaments ...
Artikel 4 BKrFQNeuRG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
...  Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. ... vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 1 § 7 Absatz 1 und die §§ 12 bis 26 tritt am 23. Mai 2021 in Kraft. Gleichzeitig ... am 23. Mai 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 30 Absatz 9 außer Kraft. (3) Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 8 und Absatz 3 Nummer 1 bis 4 tritt am 31. Dezember 2025 außer ...


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