Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 4 - Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (ZensVeG k.a.Abk.)

Artikel 4 Einschränkung von Grundrechten



Die Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Artikels 3 Nummer 2 eingeschränkt.

Anzeige