Eingangsformel - Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (9. BBhVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2713, 2021 I 343; Geltung ab 01.01.2021
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Eingangsformel



Auf Grund des § 80 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2232) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Gesundheit:



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