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Teil 2
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Teil 2 - Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
Artikel 1 V. v. 09.12.2020
BGBl. I S. 2883
(
Nr. 62
); zuletzt geändert durch
Artikel 1
V. v. 03.07.2023
BGBl. 2023 I Nr. 177
Geltung ab 01.04.2020, abweichend siehe
Artikel 3
; FNA: 2030-6-35
Beamte
6 weitere Fassungen
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wird in 6 Vorschriften zitiert
Teil 2 Studium
Abschnitt 1 Auswahlverfahren für das Studium
§ 6 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 6a Teile des Auswahlverfahrens
§ 6b Festlegungen der Dienstbehörde
§ 6c Schriftlicher Teil
§ 6d Zulassung zum mündlichen Teil
§ 6e Mündlicher Teil
§ 6f Zulassung zur Prüfung der körperlichen Tauglichkeit
§ 6g Prüfung der körperlichen Tauglichkeit
§ 6h Gesamtergebnis und Wiederholungsmöglichkeit
§ 6i Täuschung
§ 7 Auswahlkommission
§ 8 Einstellung
Abschnitt 2 Studienordnung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
§ 9 Ziel des Studiums
§ 10 Dauer des Studiums
§ 11 Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht
Unterabschnitt 2 Module
§ 12 Inhalt der Module
§ 13 Durchführungsort
§ 14 Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien
§ 15 Ausbildungsplan für die Module der praxisintegrierenden Studien
§ 16 Ausbildungsverantwortliche für die Module der praxisintegrierenden Studien
Unterabschnitt 3 Modulbegleitende Veranstaltungen
§ 17 Durchführung und Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen
§ 18 Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen
§ 18a Prüfung im Polizeitraining
§ 18b Wiederholung von Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen
Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
§ 19 Zweck der Laufbahnprüfung
§ 20 Bestandteile der Laufbahnprüfung
§ 21 Prüfungsamt der Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 2 Modulprüfungen
§ 22 Module mit Modulprüfungen
§ 23 Modulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten
§ 24 Zwischenprüfung und Bescheinigung über die Zwischenprüfung
§ 25 Modulprüfungen in den praxisintegrierenden Studien
§ 26 Prüfende für die Modulprüfungen
§ 27 Bestehen einer Modulprüfung
§ 28 Wiederholung von Modulprüfungen
Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
§ 29 Bestandteile der Bachelorarbeit
§ 30 Zweck der Thesis
§ 31 Thema der Thesis
§ 32 Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Thesis
§ 33 Prüfende für die Thesis und Bewertung der Thesis
§ 34 Betreuung bei Anfertigung der Thesis und Durchführungsort
§ 35 Freistellung vom Dienst
§ 36 Vorgaben für die Form der Thesis
§ 37 Abgabe der Thesis
§ 38 Bestehen der Thesis
§ 39 Wiederholung der Thesis
§ 40 Zulassung zur Verteidigung
§ 41 Termin für die Verteidigung
§ 42 Prüfungskommission
§ 43 Durchführung und Bestandteile der Verteidigung
§ 44 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Verteidigung
§ 45 Protokoll über die Verteidigung
§ 46 Bewertung der Verteidigung
§ 47 Bestehen der Verteidigung
§ 48 Wiederholung der Verteidigung
§ 49 Rangpunktzahl und Note der Bachelorarbeit
Unterabschnitt 4 Weitere Prüfungsbestimmungen
§ 50 Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 51 Akademischer Grad
§ 52 Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und Gesamtnote
§ 53 Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen
§ 54 Abschlusszeugnis und Diploma Supplement
§ 55 Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
§ 56 Prüfungsakten und Einsichtnahme
Abschnitt 4 Anerkennung anderer Studien- und Prüfungsleistungen
§ 57 Voraussetzungen für die Anerkennung
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§ / Art.
Gesetz
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