Artikel 16 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG2021-EG k.a.Abk.)

Artikel 16 Änderung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung


Artikel 16 ändert mWv. 1. Januar 2021 KWKGGebV Anlage 1

In der Fußnote zu Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) des Gebührenverzeichnisses der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung vom 2. April 2002 (BGBl. I S. 1231), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 10 Absatz 5" durch die Angabe „§ 10 Absatz 6" ersetzt.



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