Das
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze vom
8. August 2020 (BGBl. I S. 1818) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb wird aufgehoben.
- b)
- Nummer 28 wird aufgehoben.
- 2.
- Artikel 11 Absatz 3 wird aufgehoben.