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Zitierungen von § 49 StaRUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 StaRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StaRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 StaRUG Gestaltbare Rechtsverhältnisse (vom 01.01.2024)
... Antragstellung (§ 45). Erwirkt der Schuldner vorher eine Stabilisierungsanordnung ( § 49 ), tritt an die Stelle des Planangebots oder des Antrags der Zeitpunkt der ...
§ 32 StaRUG Pflichten des Schuldners (vom 01.01.2024)
... des Verhandlungsstands betrifft. Hat der Schuldner eine Stabilisierungsanordnung nach § 49 erwirkt, teilt er auch unverzüglich wesentliche Änderungen mit, welche die ...
§ 50 StaRUG Antrag
... Der Schuldner hat die beantragte Stabilisierungsanordnung nach § 49 Absatz 1 ihrem Inhalt, dem Adressatenkreis und der Dauer nach zu bezeichnen. (2) Der Schuldner ...
§ 51 StaRUG Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung
... auch, wenn zugunsten des Schuldners in den letzten drei Jahren vor der Stellung des Antrags die in § 49 Absatz 1 genannten Vollstreckungs- oder Verwertungssperren oder vorläufige Sicherungsanordnungen nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
G. v. 24.03.1897 RGBl. S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
§ 30g ZVG Vollzug der Vollstreckungssperre bei Stabilisierungsmaßnahmen (vom 01.01.2021)
... Hat das Restrukturierungsgericht eine Vollstreckungssperre nach § 49 Absatz 1 Nummer 1 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes angeordnet, die auch unbewegliches Vermögen des Schuldners erfasst, so ist das Verfahren auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 4 SanInsFoG Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
...  (1) Hat das Restrukturierungsgericht eine Vollstreckungssperre nach § 49 Absatz 1 Nummer 1 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes angeordnet, die auch unbewegliches Vermögen des Schuldners erfasst, so ist das Verfahren auf ...