Artikel 1 - Sechste Winterbeschäftigungs-Änderungs-Verordnung (6. WinterbeschÄndV)

V. v. 29.04.2021 BGBl. I S. 860, 1600 (Nr. 20); Geltung ab 08.05.2021, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 1 Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. Mai 2021 WinterbeschV § 1, § 5, § 9, mWv. 1. Januar 2022 § 3

Die Winterbeschäftigungs-Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1086), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1681) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden in dem Satzteil nach Nummer 4 nach der Angabe „§ 102" die Wörter „Absatz 2 bis 4" eingefügt.

b)
Absatz 2 Satz 1 wird aufgehoben.

c)
Absatz 3 wird aufgehoben.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2022

2.
In § 3 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „1 Prozent" durch die Angabe „1,9 Prozent" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
In § 5 Absatz 3 Nummer 1 wird die Angabe „20." durch die Angabe „28." ersetzt.

4.
§ 9 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Von den Betrieben nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 werden die anteilig zu den Ausgaben für die ergänzenden Leistungen nach § 102 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch berechneten Verwaltungskosten bis zu einer Höhe von maximal 17,5 Millionen Euro erstattet."

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Zitierungen von Artikel 1 6. WinterbeschÄndV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. WinterbeschÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. WinterbeschÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 6. WinterbeschÄndV Inkrafttreten (vom 08.05.2021)
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 2 tritt am 1. Januar 2022 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Winterbeschäftigungs-Änderungs-Verordnung (7. WinterbeschÄndV)
V. v. 29.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 237
Artikel 1 7. WinterbeschÄndV Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
... 3 der Winterbeschäftigungs-Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1086), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. April 2021 (BGBl. I S. 860 , 1600) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Nummer 3 ...


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