Die
Winterbeschäftigungs-Verordnung vom
26. April 2006 (BGBl. I S. 1086), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1681) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden in dem Satzteil nach Nummer 4 nach der Angabe „§ 102" die Wörter „Absatz 2 bis 4" eingefügt.
- b)
- Absatz 2 Satz 1 wird aufgehoben.
- c)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2022
- 2.
- In § 3 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „1 Prozent" durch die Angabe „1,9 Prozent" ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 3.
- In § 5 Absatz 3 Nummer 1 wird die Angabe „20." durch die Angabe „28." ersetzt.
- 4.
- § 9 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
Siebte Winterbeschäftigungs-Änderungs-Verordnung (7. WinterbeschÄndV)
V. v. 29.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 237