Artikel 7 - Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe (LMZDVEV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362 (Nr. 28); Geltung ab 09.06.2021
|

Artikel 7 Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung


Artikel 7 ändert mWv. 9. Juni 2021 AGeV § 10

In § 10 Absatz 6 der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1255), die zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, wird das Wort „Zusatzstoff-Zulassungsverordnung" durch das Wort „Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed