Eingangsformel - Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 (FinDLRAnpG k.a.Abk.)

Eingangsformel *



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 des Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66; L 207 vom 11.8.2009; S. 14; L 199 vom 31.7.2010, S. 40; L 234 vom 10.9.2011, S. 46), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/124 (ABl. L 198 vom 25.7.2019, S. 241) geändert worden ist.



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