Das
Eisenbahnregulierungsgesetz, das zuletzt durch
Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 6 wird aufgehoben.
- b)
- Die Absätze 7 und 8 werden die Absätze 6 und 7.
- c)
- Absatz 9 wird Absatz 8 und die Wörter „Absatz 7 oder Absatz 8" werden durch die Wörter „Absatz 6 oder Absatz 7" ersetzt.
- 2.
- In § 2a Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 2 Absatz 7 bis 9" durch die Wörter „§ 2 Absatz 6 bis 8" ersetzt.
Artikel 4 ERegGuaÄndG Inkrafttreten ... für Verkehr und digitale Infrastruktur die Entscheidung der Europäischen Kommission nach Artikel 2 Absatz 4 Satz 3 der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur ... 2017/2075 (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 69) geändert worden ist, zugeht. Gleichzeitig tritt Artikel 2 in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt den Tag des ...