Die
Bundesnotarordnung, die zuletzt durch
Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst:
„§ 32 (weggefallen)".
- 2.
- Dem § 14 Absatz 6 wird folgender Satz angefügt:
„Dies umfasst die Pflicht, sich über Rechtsänderungen zu informieren."
- 3.
- § 32 wird aufgehoben.
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 10 BRAORefG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 09.04.2022) ... Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...