(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2)
Artikel 2 tritt am 31. Dezember 2028 in Kraft.
(3)
Artikel 5 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2021.