Das
Wettbewerbsregistergesetz vom
18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739), das durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 Buchstabe e werden nach den Wörtern „worden ist" das Komma und das Wort „oder" durch ein Semikolon ersetzt.
- b)
- In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon und das Wort „oder" ersetzt.
- c)
- Folgende Nummer 4 wird angefügt:
- „4.
- rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) ergangen sind, wenn ein Bußgeld von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro festgesetzt worden ist."
- 2.
- In § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Die Registerbehörde kann zur Überprüfung und Vervollständigung der in Absatz 1 Nummer 4 genannten Daten das Bundeszentralamt für Steuern um Übermittlung der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Unternehmens, das in das Wettbewerbsregister eingetragen ist oder eingetragen werden soll, ersuchen. In dem Ersuchen hat die Registerbehörde Name oder Firma sowie Rechtsform und Anschrift des betroffenen Unternehmens anzugeben.
§ 27a Absatz 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes bleibt unberührt."
In
§ 106 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1762) geändert worden ist, wird nach Nummer 5a folgende Nummer 5b eingefügt:
-
- „5b.
- Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz;".
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2023 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2021.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Gerd Müller
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier