§ 54 - Pfandbriefgesetz (PfandBG)

§ 54 Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz


§ 54 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

1§ 28 Absatz 1 bis 4 dieses Gesetzes in der ab dem 19. Dezember 2014 geltenden Fassung ist erstmals auf das am 1. April 2015 beginnende Quartal, bei Anwendung des § 28 Absatz 5 erstmals auf das am 1. April 2016 beginnende Quartal, anzuwenden. 2§ 28 Absatz 1 bis 4 in der bis zum 18. Dezember 2014 geltenden Fassung ist letztmalig auf das am 31. März 2015 endende Quartal und § 28 Absatz 5 ist in Bezug auf § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, Absatz 3 Nummer 1 und 2 letzter Satzteil sowie auf Absatz 4 Nummer 2 in der bis zum 18. Dezember 2014 geltenden Fassung letztmalig auf das am 31. März 2016 endende Quartal anzuwenden. 3§ 27a Absatz 1 ist erst mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 27a Absatz 2 Satz 1 anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 4 BRRD-Umsetzungsgesetz G. v. 10. Dezember 2014 BGBl. I S. 2091 m.W.v. 1. Januar 2015

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Frühere Fassungen von § 54 PfandBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 4 BRRD-Umsetzungsgesetz
vom 10.12.2014 BGBl. I S. 2091

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 54 PfandBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 PfandBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 4 BRRDUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
...  d) Nach der Angabe zu § 53 wird folgende Angabe angefügt: „ § 54 Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz". 2. § 3 wird wie folgt ... durch die Wörter „§ 15 Satz 3 Nummer 1" ersetzt. 16. Folgender § 54 wird angefügt: „§ 54 Übergangsvorschrift zum ... Nummer 1" ersetzt. 16. Folgender § 54 wird angefügt: „ § 54 Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz § 28 Absatz 1 bis 4 dieses ...

CBD-Umsetzungsgesetz
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
Artikel 2 CBD-UG Weitere Änderung des Pfandbriefgesetzes
... Europäische gedeckte Schuldverschreibung". c) Nach der Angabe zu § 54 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 55 Übergangsvorschrift zum ...


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