§ 48 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch
Artikel 20 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 13 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- In Nummer 14 wird der Punkt am Ende durch ein Komma und das Wort „und" ersetzt.
- c)
- Folgende Nummer 15 wird angefügt:
- „15.
- Planfeststellungsverfahren nach § 65 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 19.7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung von Dampf- oder Warmwasserpipelines."
- 2.
- In Absatz 3 wird die Angabe „14" durch die Angabe „15" ersetzt.
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607