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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
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§ 10 - Klempner-Ausbildungsverordnung (KlempnerAusbV)

V. v. 10.03.1989 BGBl. I S. 420; aufgehoben durch § 10 V. v. 21.06.2013 BGBl. I S. 1614
Geltung ab 01.08.1989; FNA: 7110-6-42 Handwerk im Allgemeinen
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§ 10 Aufhebung von Vorschriften



Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Verordnung geregelt sind, insbesondere für den Ausbildungsberuf Klempner/Klempnerin sind, vorbehaltlich des § 11 nicht mehr anzuwenden.