Artikel 4 - Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (4. LFGBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. August 2021 EGGenTDurchfG § 4

§ 4 Absatz 3 des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244), das zuletzt durch Artikel 58 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 

1.
in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 genannten Lebensmitteln,

2.
in Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 genannten Futtermitteln und

3.
Lebensmitteln, die mit einer Angabe im Sinne des § 3a Absatz 1 in den Verkehr gebracht oder beworben werden.

Für die Überwachung von anderen als den in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten gentechnisch veränderten Organismen gelten die §§ 25, 26 und 28a des Gentechnikgesetzes entsprechend."

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Zitierungen von Artikel 4 Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 4. LFGBuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. LFGBuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 2 VkBkmMoG Folgeänderungen
... EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274 ) geändert worden ist, wird aufgehoben. (2) Das Arzneimittelgesetz in der Fassung ...


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