Artikel 12 - Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (4. LFGBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 12 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe b tritt am 1. September 2022 in Kraft.

(3) Artikel 2 tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. August 2021.



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